Wind ist eine unerschöpfliche Energiequelle und leistet bereits heute einen erheblichen Beitrag zur Energieversorgung in vielen Ländern dieser Erde. Die Nutzung der Windenergie auf hoher See gibt Deutschland die bislang größten Potentiale zum Ausbau der erneuerbaren Energien. Damit rücken die von der Bundesregierung und der EU gesteckten Klimaschutzziele in erreichbare Nähe. Die Nördlicher Grund GmbH hat das Planungsgebiet für dieses Offshore- Windenergieprojekt in der ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) der deutschen Nordsee im Frühjahr 2001 als geeignet ausgewählt.
Das Genehmigungsverfahren wurde mit der offiziellen Antragstellung auf Bau- und Betriebs- genehmigung beim Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) am 07.12.2001 auf den Weg gebracht. Die Genehmigung für den Offshore-Windpark (OWP) Nördlicher Grund wurde am 01.12.2005 und somit einem der ersten OWPs an die Nördlicher Grund GmbH übergeben.
Zielsetzung ist es, den Offshore-Windpark mit Windenergieanlagen der 5 MW-Klasse, bis 2011 umzusetzen.
Genehmigungsverfahren
Der Antrag der Nördlicher Grund GmbH nach Seeanlagenverordnung wurde im Dezember 2001 auf Errichtung des OWP "Nördlicher Grund" gestellt.
Die Genehmigung für den Offshore-Windpark Nördlicher Grund wurde am 01.12.2005 an die Nördlicher Grund GmbH durch das BSH erteilt. Die Genehmigungen für das Seekabel in der AWZ als auch für das Küstenmeer liegen seit 2006 bereits bis zum Anlandepunkt bei Büsum vor.
Mit Inkrafttreten des § 17 Abs. 2a EnWG (Infrastrukturplanungsbeschleunigungsgesetz) im Dezember 2006 hat der Gesetztgeber die Verantwortung für den Netzanschluss dem zuständigen Übertragungsnetzbetreiber EON übertragen, der die Netzanbindung bis zum Netzeinspeisepunkt Brunsbüttel auf der Plattform im Windpark realisieren wird.
Den Anträgen für die Seekabeltrasse und für das Küstenmeer gingen umfangreiche Untersuchungen und Variantenvergleiche für die Trassenwahl voraus. Die Küstenmeertrasse wurde am 22.02.2006 durch das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein genehmigt und die Seekabeltrasse am 02.06.2006 durch das BSH. Damit war der OWP Nördlicher Grund als einer der ersten in der Nordsee bis zum Anlandepunkt durchgenehmigt.
weitere Informationen: www.noerdlicher-grund.com

