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Schalthoff Live: Energie der Zukunft - Zukunft ohne Energie?

Schalthoff Live Hamburg 2057 - Energie Teil1 - hamburg1video

Schalthoff Live - Video Teil 1
Schalthoff Live - Video Teil 2

Aufzeichnung der Diskussionsrunde um erneuerbare Energie auf Hamburg 1 Live. Teilnehmer: Jörg Kuhbier (OFW), Stefan Schurig (Weltzukunftsrat), Rüdiger Kruse (CDU), Dietrich Graf (Vattenfall).

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Info-Material

Mehr Information zum Stand der Offshore-Windenergie-
nutzung finden Sie in der Broschüre Entwicklung der Offshore-Windenergienutzung in Deutschland des Bundesumweltministeriums.

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Nördlicher Grund

Projektträger

Nördlicher Grund GmbH

c/o Germancapital GmbH
Gundelindenstr.2
D-80805 München

Besitzer des Windenergie Projektes ist die “RES Gruppe“

www.noerdlicher-grund.com

 

Ansprechpartner:

Markus Lesser

Tel.: +49 2131 518-142
Mobil: +49 173 73 74 673

m.lesser(at)rencon-web.de

Projektbeschreibung

WA-FotoWind ist eine unerschöpfliche Energiequelle und leistet bereits heute einen erheblichen Beitrag zur Energieversorgung in vielen Ländern dieser Erde. Die Nutzung der Windenergie auf hoher See gibt Deutschland die bislang größten Potentiale zum Ausbau der erneuerbaren Energien. Damit rücken die von der Bundesregierung und der EU gesteckten Klimaschutzziele in erreichbare Nähe. Die Nördlicher Grund GmbH hat das Planungsgebiet für dieses Offshore- Windenergieprojekt in der ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) der deutschen Nordsee im Frühjahr 2001 als geeignet ausgewählt.


Das Genehmigungsverfahren wurde mit der offiziellen Antragstellung auf Bau- und Betriebs- genehmigung beim Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) am 07.12.2001 auf den Weg gebracht. Die Genehmigung für den Offshore-Windpark (OWP) Nördlicher Grund wurde am 01.12.2005 und somit einem der ersten OWPs an die Nördlicher Grund GmbH übergeben.

Zielsetzung ist es, den Offshore-Windpark mit Windenergieanlagen der 5 MW-Klasse, bis 2011 umzusetzen.

 

Genehmigungsverfahren

Der Antrag der Nördlicher Grund GmbH nach Seeanlagenverordnung wurde im Dezember 2001 auf Errichtung des OWP "Nördlicher Grund" gestellt.
Die Genehmigung für den Offshore-Windpark Nördlicher Grund wurde am 01.12.2005 an die Nördlicher Grund GmbH durch das BSH erteilt. Die Genehmigungen für das Seekabel in der AWZ als auch für das Küstenmeer liegen seit 2006 bereits bis zum Anlandepunkt bei Büsum vor.


Mit Inkrafttreten des § 17 Abs. 2a EnWG (Infrastrukturplanungsbeschleunigungsgesetz) im Dezember 2006 hat der Gesetztgeber die Verantwortung für den Netzanschluss dem zuständigen Übertragungsnetzbetreiber EON übertragen, der die Netzanbindung bis zum Netzeinspeisepunkt Brunsbüttel auf der Plattform im Windpark realisieren wird.
Den Anträgen für die Seekabeltrasse und für das Küstenmeer gingen umfangreiche Untersuchungen und Variantenvergleiche für die Trassenwahl voraus. Die Küstenmeertrasse wurde am 22.02.2006 durch das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein genehmigt und die Seekabeltrasse am 02.06.2006 durch das BSH. Damit war der OWP Nördlicher Grund als einer der ersten in der Nordsee bis zum Anlandepunkt durchgenehmigt.

weitere Informationen: www.noerdlicher-grund.com

 

Projektstandort

Geplant ist die Errichtung des OWP Nördlicher Grund ca. 84 km westnordwestlich von Sylt und ca. 108 km nordwestlich von Helgoland in der ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) Deutschlands.
Es ist die Errichtung von 64 WEA der 5-MW-Klasse vorgesehen. Der Antrag für dieses Projekt wurde im Jahre 2001 beim Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) eingereicht. Im Rahmen der Antragskonferenz des BSH, die am 07.11.02 in Hamburg stattfand, wurden die inhaltlichen Anforderungen der Umweltverträglichkeitsuntersuchung festgelegt. Die potentiellen Auswirkungen von Windpark und Netzanbindung auf die Umwelt als Grundlage für eine Genehmigungsentscheidung beim BSH wurden einer gesamtheitlichen Betrachtung unterzogen.

Das Planungsgebiet für den OWP befindet sich außerhalb des Sichtbereiches von der Küste und hat eine Ausdehnung von ca. 7 km in Nord-Süd- und ca. 8 km in Ost-West- Erstreckung. Das Planungsgebiet erstreckt sich auf einer Fläche von ca. 64 km² (mit Sicherheitszone).

Die Genehmigungen für das Seekabel in der AWZ als auch für das Küstenmeer liegen seit 2006 bereits bis zum Anlandepunkt bei Büsum vor.
Mit Inkrafttreten des § 17 Abs. 2a EnWG (Infrastrukturplanungsbeschleunigungsgesetz) im Dezember 2006 hat der Gesetztgeber die Verantwortung für den Netzanschluss dem zuständigen Übertragungsnetzbetreiber EON übertragen, der die Netzanbindung bis zum Netzeinspeisepunkt Brunsbüttel auf der Plattform im Windpark realisieren wird.

Die räumliche Lage des Windparks ist in der nachfolgenden Abbildung dargestellt.

 

 

 

Lage des OWP Nördlicher Grund und Verlauf der Kabeltrasse bis zum Einspeisepunkt Brunsbüttel



Daten:

Lage

Nordsee (westlich Sylt)

Küstenentfernung

84 km

Wassertiefe

27-38 m 

Windgeschwindigkeiten

> 10 m/s

Baubeginn

2010

Inbetriebnahme

Herbst 2011

Benachbarte OWPs

Sandbank 24, 1km nördlich
Dan Tysk, 13km nördöstlich
Butendiek, 47km östlich

      

 

weitere Informationen: www.noerdlicher-grund.com

 

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